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IT-Talente (m/w/d) an verschiedenen Standorten
Bundesweit
Aktualität: 30.10.2024

Anzeigeninhalt:

30.10.2024, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesweit
IT-Talente (m/w/d) an verschiedenen Standorten
Aufgaben:
Auf IT-Talente warten beim THW vielfältige Aufgaben: Informationstechnik im Katastrophenschutz (z. B. Digitalfunk, Einsatzleitsysteme, Führungsunterstützungssysteme) MDM/Mobile IT Cyber-Security/ISMS Netzwerkinfrastruktur/​Sicherheitsinfrastruktur Monitoring Server- und Systemadministration (Virtualisierung, Bare-Metal, Linux, Windows) Datenbankmanagementsysteme (z. B. MySQL, MariaDB etc.) Serverdienste (Mailserver, Webserver etc.) Benutzeradministration (LDAP/​Active Directory/​SSO) Betreuung der Anwenderinnen und Anwender/​1st-Level-Support ITSM-Systeme/​Ticket-Systeme IT-Management (Projekt, Change, Demand) Softwareentwicklung
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Bereich IT und/oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit IT-Ausrichtung an einer (Fach-)Hochschule Oder mind. 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT Oder Sie haben eine andere Ausbildung (mind. dreijährige Regelausbildungszeit)/ein anderes Studium und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der IT? Auch dann passen Sie zu uns! Freude an Technik und IT Teamfähigkeit & Diversity-Kompetenz Improvisationstalent & ausgeprägte Lösungsorientierung Flexibilität & Kommunikationsfähigkeit Sprachkenntnisse Deutsch C1 Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z. B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinationsstab (LuK) und zum Tragen von Dienst- bzw. Einsatzbekleidung zu bestimmten Anlässen Bereitschaft zu in der Regel gut planbaren Dienstreisen im Bundesgebiet Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG)

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